 |
 |
 |
|
|
|
|
©H.-D. FriedrichD-50169 Kerpen
|
|
|
 |
|
|
 |
 |
 |
|
Allgemeine Versteigerungsbedingungen die auch ohne schriftliche Anerkennung bei Abgabe persönlicher oder schriftlicher Gebote ausschließlich maßgebend sind.
- Die Versteigerung ist öffentlich und freiwillig. Alle Lose werden im eigenem Namen und für eigene Rechnung versteigert gegen sofortige Barzahlung. Schecks werden in Zahlung genommen, bei nicht persönlich bekannten Kunden werden jedoch nur bestätigte Bankschecks akzepiert.
- Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Anlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im eigenen Namen geltend zu machen.
- Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Der Versteigerer hat das Recht den Zuschlag zu verweigern, Lose zurückzuziehen, in Ausnahmefällen Lose umzugruppieren und in sich umzustellen.
Die Steigerungssätze betragen: bis
|
Euro
|
100,-
|
Euro
|
2,-
|
|
Euro
|
200,-
|
Euro
|
5,-
|
|
Euro
|
500,-
|
Euro
|
10,-
|
|
Euro
|
1000,-
|
Euro
|
20,-
|
|
Euro
|
2000,-
|
Euro
|
50,-
|
|
Euro
|
5000,-
|
Euro
|
100,-
|
|
Euro
|
10000,-
|
Euro
|
200,-
|
|
darüber entsprechend. Bei gleichhohen Geboten erhält der Erstbieter den Zuschlag. Bei Mißverständnissen behält sich der Versteigerer vor, das Los nochmals anzubieten. Bei Gebotslosen gilt ein Mindestgebot von 10,- Euro.. Der Bieter ist an sein Gebot bis 6 Wochen nach der Auktion gebunden. Zum Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 17% sowie 1,50 Euro je Los erhoben. Auf den Gesamtbetrag wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 7%). Die Mehrwertsteuer entfällt bei Versand nach Übersee und in die nicht europäischen EG-Staaten. Für die EG-Staaten gelten die neuesten Mehrwertsteuerrichtlinien.
- Der Zuschlag eines Loses verpflichtet unbedingt zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr auf den Ersteher über. Die Zustellung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Eigentumsrecht geht erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises auf den Käufer über.
- Wer für Dritte kauft, haftet neben diesem als Selbstschuldner.
- Falls die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet bzw. die pflichtgemäße Abnahme verweigert wird, geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand kann auf seine Kosten ohne vorherige Benachrichtigung freihändig verkauft oder nochmals versteigert werden. In diesem Falle haftet der Erstkäufer für den entgangenen Gewinn. Dagegen hat er keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös und wird zu weiteren Geboten nicht zugelassen.
- Die Auktionsrechnung ist bei Saalbietern sofort und bei auswärtigen Bietern mit der Zustellung fällig. Alle Beträge welche 10 Tage nach Versteigerung bzw. dere Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Auktionator eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%, dazu werden Zinsen in Höhe von 1%p. Monat erhoben.
Die Reklamationsfrist beträgt 10 Tage ab Aushändigung oder Zustellung. Spätere Reklamationen werden an den Einlieferer verwiesen. Reklamierte Lose müssen im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Anbringung von Prüfzeichen zuständiger Verbandsprüfer gilt nicht als Veränderung des Originalzustandes. In besonders gelagerten Fällen kann bei vorheriger Ankündigung der Versteigerer die Reklamationsfrist verlängern. Durch Angabe falscher Losnummern zugeschlagene Lose können nicht reklamiert werden.
- Die Beschreibung der Lose erfolgt gewissenhaft, evtl. Katalogberechnungen mit dem Zusatz n.A.d.E. sind ohne Gewähr. Fehler die sich aus Lichtbildern ergeben (Abstempelungen, Ränder, Zähnungen, etc.), berechtigen nicht zur Beanstandung. Sammlungen, Sammellose oder Restlots können nicht beanstandet werden. Wenn ein Los mehr als 3 Marken enthält, ist eine Zurückgabe wegen kleiner Fehler einzelner Marken nicht berechtigt.
- Kosten für Reklamationen wie Porti, Prüfgebühren, etc. werden nicht erstattet. Bei anerkannten Reklamationen hat der Käufer nur Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ansprüche jeder Art gegen den Auktionator erlöschen spätestens 6 Monate nach der Auktion.
- Schriftliche Gebote werden gewissenhaft und Interesse wahrend ausgeführt. Gebote wie “bestens”, “auf jeden Fall” haben keinen Anspruch auf den Zuschlag. Zuschläge erfolgen nicht auf Grund des gebotenen Höchstpreises, sondern nach den Steigerungssätzen, eine Steigerungsstufe über dem nächsthöchstem Gebot. Bei Geboten wie “Höchstgebot”, “bestens”, “unbedingt”, etc. wird bis zum dreifachem Ausrufpreis mitgeboten. Gebotslose werden zum Höchstgebot zugeschlagen und nicht ausgesteigert.
- Ansichtssendungen (mit Ausnahme von Sammellosen und postfrischen Marken) können gegen Kostenersatz und Versicherung angefordert werden. Bei unbekannten Kunden jedoch nur gegen Referenzen. Bedingung ist Rücksendung innerhalb 24 Stunden nach Erhalt in der gleichen Versandart. Die Sendungen sind auf dem Hin- undRückweg vom Versteigerer versichert, die Rücksendung geht auf Gefahr des Empfängers. Geht die Rücksendung nicht spätestens zum Tag vor der Auktion nicht bei uns ein, können die Lose dem Interessenten eine Steigerungsstufe über den vorliegenden Geboten zugeschlagen werden. Marken und Briefe die der Käufer zur Ansicht hatte, sind von Reklamationen ausgeschlossen.
- Durch Abgabe von Geboten oder Kaufaufträgen werden die Versteigerungsbedingungen in vollem Umfange anerkannt. Diese gelten sinngemäß auch für alle Geschäfte, welche außerhalb der Auktion abgeschlossen werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Köln.
Versteigerer Peter Klüttermann
|
|